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Senkung der Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuersenkung

Passen Sie Ihre Lösungen und Prozesse rechtzeitig an!

Vor Kurzem hat die Regierung ein umfassendes Koalitions- und Zukunftspaket verabschiedet. Ein Kernpunkt ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 Prozent auf 16 Prozent bzw. von 7 Prozent auf 5 Prozent. Für Rechnungsprozesse aller Art und vieles mehr besteht nun akuter Handlungsbedarf! Wir zeigen Ihnen, welche Workflows und Bereiche Sie sich nun näher anschauen sollten.

Auf welche Softwarelösungen kann sich die Mehrwertsteuersenkung auswirken?

Grundsätzlich müssen Sie in allen Systemen, in denen Mehrwertsteuersätze ausgewiesen werden, Änderungen vornehmen, sofern Sie nicht automatisch passieren. Einer der häufigsten Prozesse betrifft dort die Eingangsrechnungs-/Ausgangsrechnungsverarbeitung beziehungsweise die Verbuchung von Belegen. Folgende Softwarelösungen kann die Mehrwertsteuersenkung betreffen:

  • Abrechnungs- und Buchhaltungssysteme (z. B. FiBu),
  • Kassensysteme für Handel und Gastronomie,
  • Steuersoftware,
  • Handwerkersoftware,
  • Lohnabrechnungslösungen,
  • Online-Shop-Systeme,
  • ERP-Systeme,
  • Software für Digital Process Automation (DPA).

Welche digitalen Prozesse muss ich mir genauer anschauen?

Wichtig ist, dass Sie Prozesse mit kaufmännischen oder steuerrelevanten Belegen überprüfen. Eine Mehrwertsteueranpassung ist hier sehr wahrscheinlich. Weitere Prozesse und Workflows sind:

Welche JobRouter®-Anwendungen sind betroffen?

Aufmerksam sollten Unternehmen sein, die JobRouter® mit individuellen Prozessen, JobMind Head, JobMind Bau und smartFIX (smartInvoice bzw. smartOrder) nutzen. Außerdem können Anwender, die Solution Templates im Einsatz haben, von der Mehrwertsteueranpassung betroffen sein. Wir haben Ihnen eine Checkliste zusammengestellt, welche Prozesse Sie nun überprüfen sollten.

Die aufgeführten Workflows und Bereiche sind sicherlich nicht vollständig, soll Ihnen aber Anhaltspunkte geben, in welchen Bereichen Sie eventuell Änderungen vornehmen müssen. Bitte beachten Sie, dass am 01.07.2020 der Stichtag zur Umstellung ist und die vorgenommenen Änderungen bis dahin erledigt sein müssen. Handeln Sie daher so schnell wie möglich! Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne jederzeit an das JobRouter-Team wenden.

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